Centralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Dn betiehen durch alle Vostanstalten und Luchhandlungen. - l XXXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. Januar 1903. V. Inhßalt: 1. Militärwesen: Allerhöchster Erlaß, be- 3. Zll- und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande treffend die Verleihung der Disziplinarstrafgewalt und oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen; — Urlaubsbefugniß eines kommandirenden Generals an Anderweite Abgrenzung der Dienstbezirke von Stations- den Präsidenten des Reichsmilitärgerichts Seite 1 kontrolleunen „ 12 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 2. Konsulatwesen: Exequaturerteilunnngng "1 Reichsgebieseste . 45 1. Militär wesen. Ich verleihe hierdurch dem Präsidenten des Reichsmilitärgerichts über die Personen des Soldatenstandes seines Dienstbereichs die Disziplinarstrafgewalt und die Urlaubsbefugniß eines kommandirenden Generals. Ausgenommen hiervon sind die außeretatsmäßigen militärischen Mitglieder dieses Reichsmilitärgerichts: hofes, die der Disziplinarstrafgewalt des Präsidenten nur insoweit unterliegen, als es sich um Verletzung von Pflichten als Mitglieder des Reichsmilitärgerichts handelt. Diese Offiziere haben die Verpflichtung vor der Nachsuchung eines Urlaubs bei ihren Militärvorgesetzten die Zustimmung des Präsidenten des Reichsmilitärgerichts einzuholen. Neues Palais, den 16. Dezember 1902. Wilhelm. An den Prüäsidenten des Reichsmilitärgerichts. Graf v. Bülow. 2. Kon fulatwesen. Dem Vizekonsul bei dem Generalkonsulate der Republik El Salvador in Berlin, Franz Sieber, ist Namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.