— 86 — 3. Post- und Telegraphenwesen. Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren-Ordnung. Zu den unterm 26. März 1900 erlassenen Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren- Ordnung (Centralblatt S. 242) tritt am Schluß von Nr. 19 folgender neue Satz hinzu: „Er darf sich von Dritten, die seinen Fernsprechanschluß zu Gesprächen benutzen, für welche Einzelgebühren zu entrichten sind, diese Gebühren erstatten lassen.“ Berlin, den 27. Februar 1903. In Vertretung des Reichskanzlers: Kraetke. 4. Finanzwesen. Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend die Verwaltung des Reichskriegsschatzes, vom 22. Januar 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 9) ist an Stelle des zum Vorsitzenden der Verwaltung des Reichs- Invalidenfonds berufenen Kaiserlichen Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrats Plath der vortragende Rat im Reichsschatzamte, Kaiserliche Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrat Neumann zum Kurator des Reichskriegsschatzes bestellt worden. 5. Marine und Schiffahrt. — Die im Reichsamte des Innern als Anhang zum Internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1903“ ist im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen. « Das Buch wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder— verkäufern zum Preise von 1,20 — für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,60 für das Exemplar zu beziehen.