Centralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. Zu bettehen durch alle Postanstalten und VGuchhandlungen. XXXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. April 1903. X 18. Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilung Seite 143 3. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 2. Marine uu Sihh3 suslishrungsbestimmungen zum vom 1. April 1902 bis Ende März 19068. 147 . Allerho en rlasse betressen 1e Uhrun e 2 Eisernen Kreuzes naf der Handelsflagge, * Fe- 4. Polizeiwefen: Ausweisung von Ausländern aus dem bruar 1008 1443 Reichsgebiete 148 1. Konufulatwesen. Dem Konsul der Republik Cuba, Joss Vidal Caro, in Bremen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 2. Marine und Schiffahrt. Auf Grund der Bestimmung unter Nr. 3 des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Führung des Eisernen Kreuzes auf der Handelsflagge, vom 7. Februar 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 199) sind von dem Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts unterm 26. März 1903 die nachstehenden Ausführungsbestimmungen erlassen worden: 6 1. Die Gesuche um Erteilung des Flaggenscheins — Muster A der Anlage — sind von dem Gesuchsteller beim zugehörigen Bezirkskommando einzureichen und von diesem unter Beifügung eines Auszugs aus den Personalakten an das betreffende Stationskommando der Marine abzugeben. 2. Das Stationskommando hat die Richtigkeit der Angaben des Gesuchs eventuell unter Heranziehung geeigneter Auskunftsstellen zu prüfen und das Gesuch unter Stellungnahme an den Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts abzugeben. 3. Der Flaggenschein — Muster B der Anlage — geht an den Gesuchsteller auf dem Dienst- wege zurück. 25