— 182 — 3. Militärwesen. Bekanntmachung. In dem durch Bekanntmachung vom 11. Juni 1901 (Centralblatt S. 191) veröffentlichten Ver- zeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage D der Anstellungs- grundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882) erhält der auf die „Marineverwaltung“ be- zügliche Abschnitt IV folgende Fassung: IV. Marineverwaltung.) Rendanten A Kontrolleure bei den Bekleidungsämtern, Assistenten soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehe- „„Rendanten maligen Deckoffizieren oder ausnahmsweise Kontrolleure bei den Verpflegungsämtern, aus Beamten der Marine ergänzt werden. —Assistenten « Intendanturregistratoren. Ergänzen sich aus den Beamten des Werftregistraturdienstes. Garnisonverwaltungs-Direktoren, Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, Garnisonverwaltungs-Inspektoren, Kaserneninspektoren, Strelchmuisen. Ü für Garnisonanstalten, 1 soet ie ich nët —Schiffsführer, offizieren ergänzt werden.) Maschinisten Untermaschinisten bei den Artilleried epots, Maschinist bei der Torpedowerkstatt in Friedrichsort, JKüster, Lazarett-Oberinspektoren, 14 Lazarett-Verwaltungsinspektoren, . soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehemaligen Lazarettinspektoren, Sanitätsunteroffizieren der Marine ergänzt werden.) Sanitätsdepot-Inspektoren, 1 Soerbhee für Garnisonanstalten, —Werftbuchführer (für den Registraturdienst), soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehe- maligen Deckoffizieren ergänzt werden. · soweit sie nicht ausnahmsweise aus anstellungs— Werftbuchführer und Werfthilfsschreiber, berechtigten ehemaligen Ober-Materialien— Magazinverwalter, verwaltern und Materialienverwaltern der Marine ergänzt werden. Werkführer für Schiffbau, Maler, Segelmacher, Takler und Büchsenmacher, soweit sie nicht aus den Werftarbeitern hervorgehen, Führer einschließlich — Baggermeister, Steuerleute und — Maschinisten der Werftfahrzeuge, WSchleusenmeistergehilfen, Spritzenmeister, Marinegerichtsschreiber, soweit sie ausschließlich für die Gerichte am Lande bestimmt sind. „ Maschinisten, Leuchtturmwärter, Mebelsignalwärter, beim Lotsen= und Seezeichenwesen. Maschinenwärter, Oberheizer bei der Fettgasanstalt in Wilhelmshaven, *) Die mit einem — bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizicren des Landheeres zu berücksichtigen sind. *“) Bewerber für Kasernen- und Lazarettinspektorstellen müssen ihre Militärdienstzeit in der Kaiserlichen Marine abgeleistet oder aber wenigstens die Ausbildung und Prüfung im Bereiche der Muarine erledigt haben.