— 210 — 2. Militärwesen. Bekanntmachung, betreffend die auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen gebildeten Lieferungs- verbände und die hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Behörden. Die durch Bekanntmachung vom 24. Juli 1894 (Centralblatt S. 341) als Beilagen B und 0 veröffentlichten Verzeichnisse der Lieferungsverbände und der hinsichtlich der Kriegsleistungen der Ge- meinden zuständigen Behörden erhalten unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Organisations- änderungen an den betreffenden Stellen folgende Fassung: Beilage B. Verzeichnis der Lieferungsverbände (8 17). I. II. III. efd. *d7 . «... Nr Bundesstaat. Bezeichnung der Lieferungsverbände. 13. Sachsen-Altenburg. Die Landratsämter Altenburg, Ronneburg und Roda. Beilage C. Verzeichnis der in den einzelnen Bundesstaaten hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden (§8§ 3—15) zuständigen Behörden für: die Entgegennahme der Anmeldung von Ver- gütungsansprüchen (88 20, 22), die Feststellung der zu gewährenden Vergütungen (§ 33), die Entscheidung über Beschwerden gegen die Feststellungsverfügungen (8 33) und die Ausstellung von Anerkenntnissen (8 20). 1 11 III. IV. V. V.. 8 s, Aen dern Die Prüfung und Über etwaige Die 1. nr deren Begründung er. Feststellung der Beschwerden gegen Anerkenntnisse 2 Bundesstaat.ubringenden Beweis- Ansprüche erfolgt die Feststellungs- werden ausgesent S. stücke haben entgegen- verfügungen wird zunehmen durch entschieden durch durch 3. Sachsen unverändert. unverändert. die Königlichen unverändert. (Königreich). Ministerien des Innern und des · Krieges. b. Hessen. " - das Großherzog— liche Ministerium des Innern.