Muster 25. Bundesstat Ausführungsbestimmungen, Direktivbzirtkt , Anlage H 7. Hauptamtsbezrk ¡ í í :, Einsendungstag: ür di H E Steuerhebebezirkk nn. für Sepebestell an das Hauptamt der für die Hauptämter an das Kaiserliche Statistische Amt der 15. Oktober. 2 4 Betriebsnachweisung der Stärkezuckerfabrik de in für die Zeit vom 1. September 19 bis 31. August 19 3Q Anleitung. 1. Die Nachweisung ist alljährlich in zwei von dem Fabrikinhaber zu vollziehenden Ausfertigungen aufzustellen, von welchen die eine bis zum 1. Oktober der Hebestelle des Bezirkes einzureichen, die andere in der Fabrik zur Einsicht- nahme der Steuerbeamten aufzubewahren ist. 2. Die Eintragungen müssen mit den Fabrikbüchern übereinstimmen. 3. Wenn der Betrieb während des ganzen Jahres geruht hat, ist eine Fehlanzeige einzureichen. 65