Bezeichnung der Stellen. 527 Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 11. 12. 13. 14. 15. G1 W 0S .Kanzleidiener, 4Kanzleiaufwärter, Portier; , " b) Staatsarchiv Stuttgart: Kanzlist, Kanzleiaufwärter; c) Filialarchiv Ludwigsburg: .Kanzleiaufwärter. B. Abteilung für die Verkehrsanstalten. a) Ministerium: .Kanzlisten, .#Kanzleiaufwärter; .Kanzleiassistenten, .Kanzlisten, . Kopisten, Tagschreiber, Bauschreiber und Werlschreiber, * Amtsgerichtsdiener und Gefangenwärter, Kanzlei= und Schreibgehilfen bei den Ver- waltungen der Strafanstalten und bei den Gerichtsgefängnissen, Heilgehilfen bei den Strafanstalten, Heizer und Maschinenwärter an den Justiz- gebäuden zu Stuttgart und Ulm, Zustellungsbeamte, deren Stelle bloßes Nebenamt versehen wird. nicht als Strafanstaltenkollegium. Justizministerium. Strafanstaltenkollegium. Justizministerium. III. Im Bepartement der ausmärtigen Angelegenheiten. A. Politische Abteilung. a) Ministerium: b) Eisenbahn= und Dampfschiffahrts- verwaltung: a) Eisenbahnbau und Ve#trieb: zur Hälfte. Kanzleidirektion des König- lichen Ministeriums der auswärtigen Angelegen- heiten. auswärtigen Angelegen- heiten, Abteilung für die Königliches Ministerium der 1 Verkehrsanstalten. Königliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen. Ziffer 11. Die Stellen ohne Gefängnisdienst bei den Amtsgerichten Stuttgart-Stadt, Stuttgart-Amt und Ulm sind der aus- schließlichen Besetzung im Wege des Auf- rückens nicht vorbe- halten. Ziffer 15. Es ist der Bezug eines nach Ab- zug des Aufwandes für Dienstbedürfnisse verbleibenden Ein- kommens von minde- stens 1000 Mark, je- doch ohne Gewähr- leistung der Erlangung desselben vorausge- setzt. In einzelnen Fällen können Zu- schüsse gewährt werden. Ziffer . In der Regel im Wege des Vor- rückens. Ztffer 2. In der Regel im Wege des Vor- rückens. Ziffer 4. In der Regel im Wege des Vor- rückens. 79°