537 Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 10. 11. — □ Schreibgehilfen .Kanzleidiener, Schaffner, *yOberschaffner, # Zugmeister, Wagenwärter, Wagenrevidenten, Bahn= und Weichenwärter. asnr der Staats- eisenbahnen. II. Ministerium der Justiz, des Kultus und Anterrichts. und Kanzleigehilfen des Ministeriums, der Gerichte und Staatsanwalt- schaften, Schreibgehilfen und Kanzleigehilfen der No- tariate, « Hilfsdiener, Heizer des Mi- nisteriums, der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notariate, Incipienten der Gerichte und Staatsanwalt- schaften, 5. Aktuare, Kanzlei= und - Registraturassistenten, 13. 14. 16. 16. 17. 18. 19. 20. Diener der Kunstgewerbeschulen und der Bau— 22. * FExpeditoren und *Registratoren der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Aktuare und Bureauassistenten der Notariate, Gerichtsvollzieher, Hilfsgefangenwärter, * PGefangenwärter, Hilfsausseher und '[Aufseher (einschließlich der sog. #Werkaufseher), wobet die bestandene Auf- seherprüfung nur ein Anrecht auf Stellen der Ge- werbegattung gibt, für welche sie bestanden ist, Aktuare der Hochschulen, Oberpedelle, Pedelle, Kanzlei-, Kassen-, Bibliothek-, Instituts= und Hausdiener der Hochschulen, Fecht- und Reitlehrer, Diener der Akademie der bildenden Künste, der Altertumshalle, des Naturalienkabinetts, der Hof= und Landesbibliothek, Heizer und Pförtner im Sammlungengebäude, Kanzleidiener des Oberschulrats und des Ge- werbeschulrats, Schuldiener der Gymnasien, Progymnasien und Lehrer-Seminarien, Diener der Turnlehrerbildungsanstalt, Schreibgehilsen und Kanzleigehilfen des Ober- schulrats, Schreibgehilfen und Kanzleigehilfen des Ge- werbeschulrats, Kanzleidiener des Gewerbeschulrats, gewerkeschule, Aufseher der Kunstgewerbeschulen. G15r Hälfte. zu zwei Drittteln. zu zwei Dritteln. zu zwei Dritteln. zur Hälfte „Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. N Centralstrafanstalts-Direk- tionen. Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. Oberschulrat. Gewerbeschulrat. 1 l III. Ministerium des Innern. Diener der beiden Kammern der Stände— versammlung, Ministerium des Innern. Diejenigen Siellen, für welche die Befähi- gung durch Ablegung einer Prüfung nach- zuweisen ist, sind mit einem bezeichnet.