543 — —— zxJ 5S-. Bezeichnung der Stellen. — — Angabe bei den für Militär— anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 2. Bei der Chaussee= und Flußbau-Verwaltungs- Kommission: Aktuar, Kopist, Bureaudiener, Schleusenmeister,) Stromaufseher zu Parchim und Grabow. 3. Bei der Gewerbe-Kommission: Aktuar, Bureaugehilfen, Diener. 4. Bei der Cidvilstands-Kommission: Aktuar, Bureaugehilfe. 5. Bei der Prüfungs-Kommission für Einjährig- Freiwillige und den Civilborsitzenden der beiden Ober-Ersatzkommissionen: Aktuar. 6. Bei den Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen: Aktuare. « 7. Beim Leuchtturme zu Bastorf: Oberwärter, Wärter. abwechselnd. abwechselnd. abwechselnd. abwechselnd. (Großherzogliches Militär- Departement zu Schwerin. Bestehen der höheren wissenschaftlichen Prü- ung. Geistige Befähigung: Bestehen der niederen Prüfung. Geistige Befähigung: Bestehen der gewöhn- lichen wissenschaft- lichen Prüfung. 1) Soweit diese Stellen Geistige Besähigung: h nicht als Nebenämter zu betrachten sind. Bestehen der höheren wissenschaftlichen Prü- ng. Geistlge Vesähigung: Bestehen der niederen Prüfung. Geistige delähung- Bestehen der höheren Geistige welchigung: 1 Wissenschaftlichen Prü- fung. Geistige Befähigung: Bestehen der höheren wissenschaftlichen Prü- fung. Geistige Befähigung: besen der höheren wissenschaftlichen Prü- ung. Die Aktuare sind auf Erfordern zur Bestel- lung einer angemesse- nen Kaution ver- pflichtet. 2) Soweit die Stellen durch Anstellung sei- tens der Regierung besetzt werden und nicht die Besorgung der bezüglichen Ge- schäfte durch kontrakt- liche Annahme der erforderlichen Schreib- kräfte seitens der Ci- vilvorsitzenden selbst erfolgt. ,I Geistige » Bestehen der gewöhn- wissenschaft- Befähigung: I lien Prüfung. 817