— 545 — — D2 Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. Güterboden-Vorarbeiter, Bremser und Schmierer, Dampfpumpenwärter, Druckergehilfen, Weichen= und Hilfsweichenwärter, Bahn= und Hilfsbahnwärter, Stationsnachtwächter, 11. Beim Statistischen Amte: Kalkulatoren. III. Finanzministerinm. 1. Beim Ministerium (Finanz-Abteilung): *Kanzlisten, Kopisten, Kanzleidiener. 2. Bei der Abteilung für Domänen und Forsten und im Bereiche der Verwaltung derselben: * Kanzlisten, Kopisten, Pedell, Kanzleidiener, Aktenb te, Salzschreiber zu Sülze, Salzmesser zu Sülze, Amtslandreiter, Amtspolizeidiener, Amtspolizeidienergehilfen. abwechselnd. 1II abwechselnd. abwechselnd. A Großherzogliches Militär- 6 — Departement zu Schwerin. l Großherzogliches Militär- Departement zu Schwerin. 3 Geistige Befähigung: Bestehen der niederen wissenschaftlichen Prü- Sfung. 13 Höhere wissenschaftliche Prüfun g. Einjährige Probezeit erforderlich. Geistige Heähung- Befieen der höheren wissenschaftlichen Prü- deisüige Befähigung: Bestehen der gewöhn- lichen wissenschaft- lichen Prüfung. Geistige Befähigung: Bestehen der höheren wissenschaftlichen Prii- fung. Geistige Befähigung: Bestehen der gewöhn- lichen wissenschaft- lichen Prüfung. Geistige Befähigung: Bestehen der niederen Prüfung. Geistige Befähigung: Bestehen der höheren wissenschaftlichen Prü- ng. geisigge Befähigung: Bestehen der gewöhn- lichen wissenschaft- lichen Prüfung. Geistige Befähigung: Bestehen der gewöhn- lichen wissenschaft- lichen Prüfung. Erfahrung im Reiten erforderlich. Geistige Befähigung: Bestehen der gewöhn- lichen wissenschaft- lichen Früfung. Besondere üstigkeit Geserderlche h eistige Befähigung: Bestehen der niederen Prüfung. Besondere Rüstigkeit= erforderlich.