Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, Bezeichnung der Stellen. echiich bestimten wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. Umfange dieselben selbst ist, bei welcher die An- vorbehallten sind. stelung gewünscht wird. 14. Großherzogliches Militärkollegium. Aktuar ç *“ Diätartscher Schreiber, — Großherzogliches Militär- Pedell. —1 kollegium zu Neustrelitz. X. Großherzogtum oldenburg. A. BZei sämtlichen Staatsvermaltungrn. 1. Kopiisten, Expedienten und die vom Staate be- — Für die Stellen im Eisen-] Bestimmungen dar- zahlten Lohnschreiber, für deren Tätigkeit 8. 3 Ziffer 1 der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär- anwärtern zutrifft, 2. Pedelle (Amtsdiener, Kanzleidiener) und Boten, 3. Hauswarte, Portiers und Kassenwächter. bahndienste an die Groß- herzogliche Eisenbahn- direktion zu Oldenburg; Hür die Stellen im Zoll= und Steuerdienst an die Groß- herzogliche Zolldirektion daselbst; im übrigen an das Sekre- tariat des Gesamtministe- riums zu Oldenburg bezw. hinsichtlich derjenigen Stel- len, bei welchen die Ver- gütung nach der Arbeits- stunde oder nach Maß- gabe der geleisteten Arbeit (z. B. bei den auf Schreib- gebühren angewiesenen Lohnschreibern) gewährt wird, an diejenige Be- hörde, bei welcher der Militäranwärter in Thä- tigkeit zu treten wünscht. B. ZKei den einzelnen Uerwaltungen. I. Justizverwaltung. 1. Registraturbeamte (Expedienten) bei der Staats- anwaltschaft, 2. Gerichtsschreibergehilfen, 3. Gerichtsvollzieher. II. Verwaltung der öffentlichen Bibliothek. Bibliothekschreiber (auch Registratur= und Revisions- beamter). III. Strafanstalten, Gefängnisse und Besserungs- anstalten. Oberaufseher, · .Auffeher,Werkmeister-- .Gefangenwärter,Schließer, Kassierer in der Strafanstalt zu Vechta. BMchhalter IV. Schulverwaltung. Registraturbeamte bei den Oberschulkollegien. Se — hur Hälfte. zur Hälfte. eur Hälfte. zur Hälfte. Sekretariat des Gesamt- ministeriums zu Olden- burg. ülber, welche von den im oldenburgischen Staatsdienste den Mi- litäranwärtern vor- behaltenen Stellen denselben nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, sind nicht erlassen. 82