562 Bezeichnung der Stellen. wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Angabe Bezei . . ..»· zeichnung bei den für Militär= der Behörden, an welche die anwärter nicht aus Bewerbungen zu richten sind schließlich bestimmten gen 3 Bemerkungen. c) Gefängniswärter, d) Aufseher in Staatsanstalten, e) Steueraufseher (mit dem Vorbehalte, vor- übergehend auch Civilaspiranten des höheren Steuerdienstes als solche zu verwenden), f) Straßenwärter, g) Chausseegeld = Erheber, soweit solche im Staatsdienste angestellt sind, h) Registratoren, i) Bureau= und Kanzleiassistenten, k) Gerichtsschreibergehilfen, 1) Straßenoberaufseher. XVIII. gü Kanzlisten beim Landesdirektorium, Boten beim Landesdirektorium, Boten bei den Kreisämtern, Steuerexekutoren, Hilfsexekutoren, Wegewärter, Gerichtsvollzieher, Gerichts diener, Pedell beim Gymnasium zu Corbach, Kanzleigehilfen bei den Amtsgerichten, Gerichtsschreibergehilfen. (Fürstliches Ministerium zu Rudolstadt. mindestens zur Hälfte. 1 Waldeck. feerstentum Diejenige Behörde, bei wel- ccher die Anstellung ge- wünscht wird. mindestens zur Hälfte. ), XIX. Fürstentum Reuß älterer Linie. Die Stellen: 1. der lediglich mit der Besorgung des Schreib- wesens betrauten Expedienten der Landes- regierung, des Landratsamts, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft sowie der Bezirks- steuereinnahme, .der Diener bei der Landesregierung, Landratsamt und bei den Gerichten, . der Straßenmeister und Straßenaufseher, . der Gerichtsvollzieher, kl der Steueraufseher, dem. ——— d 6. der Hausmänner beim Steueramte, Landkranken- haus und Landgerichte Greiz, 7. eines Dieners beim Katasterbureau und bei der Landrentenbank (zugleich Austräger des Amts-- und Verordnungsblatts), 8. eines Vollstreckungsbeamten beim Landrats- amte Greiz, 9. eines Sportelkassierers und Kopisten, zweier Bureaubeamten beim Landratsamte Greiz, 10. Einnehmer beim Landbaumeisteramt und bei der Straßenbauinspeltion Greiz, eines Bureaubeamten und zweier Chausseegeld- 51—4 zur Hälfte. — 1 1! Fürstliche Landesregierung zu Greiz. Zuh und i: Mit Aus- nahme der Stellen bei dem Ministerium. Ziffer 5. Soweit nicht Civilaspiranten des höheren Steuer- dienstes in Betracht kommen.