— 695 — dem Steneramt J zu Nienburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Verden die Befugnis, Waren der Nummer 22 f des Zolltarifs zu einem anderen als dem hbchsten Zollsatze dieser Tarif- nummer abzufertigen, Zollbegleitscheine 1I über die für den Kaufmann Heynemann in Nienburg bestimmten Sendungen von Säcken aus Jutegeweben der Nummer 221 1 des Zolltarifs zu erledigen und Zollbegleitscheine 1 über die aus diesen Säcken gefertigten Matten auszufertigen, sofern die Matten von Heynemann als Verpackungsmaterial für die in den Glasfabriken von Heye und von Himly und Holscher in Nienburg hergestellten Glaswaren wieder ausgeführt werden, dem Hauptsteueramte zu Kreuznach die Befugnis zur Abfertigung des für das daselbst errichtete Privatlager der Lothringer Benzin-Raffinerie, Chemische Fabrik zu Woippy bei Metz, be- stimmten mit Begleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden leichten Mineralöls. Im Königreiche Bayern. Der Aufschlageinnehmerei zu Karlstadt im Bezirke des Hauptzollamts zu Würzburg ist die Befugnis zur Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Wein und den Aufschlageinnehmereien zu Redwitz, Weiden und Wiesau im Bezirke des Hauptzollamts zu Waldsassen und zu Schwarzenbach a. S. im Bezirke des Hauptzollamts zu Hof die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier erteilt worden. Im Königreiche Sachsen. Es ist erteilt worden: dem Untersteueramte zu Geithain im Bezirke des Hauptzollamts Leipzig II die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz, dem Untersteueramte zu Schneeberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Zwickau die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Postgüter und dem Nebenzollamte II Seifhennersdorf vor Warnsdorf im Bezirke des Hauptzollamts zu Zittau die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über Tabak johne Rücksicht auf die Höhe der angewiesenen Zollbeträge. Im Großherzogtume Baden. Dem Zollamte zu Kehl im Bezirke des Hauptsteueramts zu Baden ist die Befugnis zur Ab- fertigung von Leinwand der Tarifnummern 22f, g1 und 2 und Anmerkung zu f und g zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern beigelegt worden. Im Großherzogtume Hessen. Die Ortseinnehmerei Reichelsheim ist unter Abtrennung vom Hauptsteueramtsbezirke Darm- stadt dem Bezirke des Hauptsteueramts Offenbach und die Ortseinnehmerei Höchst unter Abzweigung vom Hauptsteueramtsbezirk Offenbach dem Bezirke des Hauptsteueramts Darmstadt zugeteilt worden. In Elsaß-Lothringen. Die Ubergangssteuerstelle zu Stieringen-Wendel im Bezirke des Hauptsteueramts zu Saar- gemünd ist aufgehoben worden. « DemNebenzollamtIzuGroß-MoyeuvreimBezirkedesHauptzollamtszuDiedenhofenist allgemein die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen !1 über die von den Hüttenwerks- besitzern de Wendel & Cie. zu Hayingen auf ihrer Privateisenbahn eingeführten, aus ihren eigenen, in Frankreich belegenen Werken herstammenden Waren beigelegt worden. 109.