— 131 — Formular F. Deutsches Reich. Reichswappen. Zeugnis über die Befähigung zum Schiffer auf kleiner Fahrt. Der ge·borenzu...«............................................... , den.....«".............. 1....,wohnhaftin................... .............................. , erhält hierdurch auf Grund der Bekanntmachung vom 16. Januar 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 3) die Befugnis, 1. deutsche Kauffahrteischiffe jeder Größe in der Fahrt auf Watten, Bodden, Föhrden, Fluß- mündungen, soweit diese zur Seefahrt gehört, sowie auf Tagesfahrten in See auf eine Ent- fernung von nicht mehr als 50 Seemeilen vom Beginne der Seegrenze (8 1 der Aus- führungsbestimmungen vom 10. November 1899 zum § 25 des Flaggengesetzes — Zentral- blatt für das Deutsche Reich S. 380 —), 2. deutsche Kauffahrteischiffe von weniger als 400 Kubikmeter Bruttoraumgehalt, sowie See- leichter jeder Größe in der Ostsee, in der Nordsee bis zu 61 Grad nördlicher Breite und im Englischen Kanale zu führen. (Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.)