— 132 — Formular 6. Deutsches Reich. Reichswappen. Zeugnis über die Befähigung zum Beesteuermann. Der geborenzu................................................. -., den....tm..............1....,wohnhaftin....................... .............................. „erhält hierdurch auf Grund der Bekanntmachung vom 16. Januar 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 3) die Befugnis, 1. den Steuermannsdienst auf deutschen Kauffahrteischiffen jeder Art und Größe in allen Fahrten zu verrichten; 2. deutsche Kauffahrteischiffe jeder Größe in der Fahrt auf Watten, Bodden, Föhrden, Fluß— mündungen, soweit diese zur Seefahrt gehört, sowie auf Tagesfahrten in See auf eine Entfernung von nicht mehr als 50 Seemeilen vom Beginne der Seegrenze (§ 1 der Aus- führungsbestimmungen vom 10. November 1899 zum § 25 des Flaggengesetzes — Zentral- blatt für das Deutsche Reich S. 380 —), deutsche Kauffahrteischiffe von weniger als 400 Kubikmeter Bruttoraumgehalt, sowie Seeleichter jeder Größe in der Ostsee, in der Nordsee bis zu 61 Grad nördlicher Breite und im Englischen Kanale zu führen. (Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.)