— 254 — 4. Marine und Schiffahrt. 4 Auf Grund des § 13 der Bekanntmachung, betreffend die Besetzung der Seefischereifahrzeuge mit Schiffsführern und Maschinisten, vom 5. Mai 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 163) werden die Formulare zu den Prüfungs= und Befähigungszeugnissen der Führer von Hochseefischereifahrzeugen nach Maßgabe n Anlagen 1 bis 5 festgestellt. Berlin, den 6. Juli 1904. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Dr. Hopf. Formular 1. Zeugnis über die Prüfung zum Führer von kleineren Tahrzeugen in kleiner Hochseeftscherei. denr nnnnnnmnde ... 1 ... , wohnhaftftftftn . .. 1 G) , hat die Prüfung zum Führer von Fahrzeugen in kleiner Hochseefischerei bestanden. C(Wiegen ungenschenden Sestvermögens ) — Varbenunterscheidungsvermögens f) — darf ihm nach s 48 der Bekanntmachung vom 16. Januar 1904 (Heichs- Gesetebl. S. 8) ein Hefuhiqumgsaeugnis nickht erteilt ierden).“) Die Prüfungskommission. (Siegel.) (Unterschrift.) )Das Zutreffende einzutragen. *) Im gegebenen Falle ist dieser Vermerk handschriftlich einzutragen, sonst ist der freie Raum durch Verbindungs- strich auszufüllen,