— 256 — Formular 3. Deutsches Reich. 1 Reichswappen. 8 Zeugnis über die Befähigung zum Führer von kleineren Fahrzeugen in kleiner Hochserfischerei. denrnnen ... 1. ..., wohnhaftn ......... ............................. , erhält hierdurch auf Grund der Bekanntmachung vom 5. Mai 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 163) die Befugnis, 1. gedeckte deutsche Hochseefischerei-Segelfahrzeuge von weniger als 200 Kubikmeter Brutto- raumgehalt, auch wenn diese mit einer zur Fortbewegung dienenden Hilfsmaschine aus- gestattet sind, 2. deutsche Hochseefischerei-Dampffahrzeuge von weniger als 250 Kubikmeter Bruttoraumgehalt in der Ostsee, in der Nordsee bis zu 61 Grad nördlicher Breite und im Englischen Kanale zu führen. (Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.)