Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. D# bettehen durch alle Postanstalten und SZSuchhandlungen. XXXII. Jahrgang. Beerlin, Freitag, den 12. August 1904. W 35. — ——— Ernennung; — Ermächtigungen 5. Zoll= und Steuerwesen: Veränderun - .. . . - : gen in dem Stande Vornahme von Zivilstandsakten. Seite 279 — - 2 sur Vornah Status Noni deutschen Notenbanken Ende oder den Befugnissen der Zoll und Steuerstellen 252 Li 1904 280 6. Finanzwesen: Auszahlung der Zinsen von im Reichs- Juli "’""’·· · schuldbuch eingetragenen Forderungen 233 3. Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in der portu- giesischen Kolonie Mocambique ’ o28 7. Versicherungswesen: Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunter- 283 4. Mariue und Schiffahrt: Erscheinen des zweiten Nach- nehmung -—-··-·—-·· trags zur Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe 8. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 282 Reichsgebiete.. 2384 für 19004 . . 1. Konsulatwesen. Sei * Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Hermann Möller zum Konsul in Guayaquil (Ecuador), an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls Eduard Rickert zu ernennen geruht. Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Generalkonsuls in Genua betrauten Konsul Franoux ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heiraten zu beurkunden. Dem Verweser des Kaiserlichen Vizekonsulats in Mombassa, Vizekonsul Rößler, ist auf Grund des §8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 lür den Amtsbezirk des Vizekonsulats, soweit dieses Gebiet das Sultanat Zanzibar umfaßt und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. « 49