—e□ Im Königreiche Bayern. In Cquarhofen, Klingen und Stalldorf im Bezirke des Hauptzollamts zu Würzburg, in Leuzenbronn und Tauberzell im Bezirke des Hauptzollamts zu Fürth, in Haundorf im Bezirke des Oauptzollamts zu Nürnberg, in Amerdingen und Rühlingstetten im Bezirke des Hauptzollamts zu Augsburg und in Lautrach im Bezirke des Hauptzollamts zu Memmingen sind Ubergangsstellen mit der Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier errichtet worden. Dem Nebenzollamt 1 Waidhaus im Bezirke des Hauptzollamts zu Waldsassen ist die unbe- schränkte Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen ! über die zur unmittelbaren Durchfuhr über Waidhaus im Eisenbahnverkehr unter Raumverschluß bestimmten Sendungen beigelegt worden. Im Königreiche Sachsen. Dem Untersteueramte Hainichen im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz ist die Befugnis zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs erteilt worden. Freie und Hansestadt Hamburg. Dem Nebenzollamt 1 Veddel zu Hamburg ist die Befugnis zur Abfertigung des mit dem Auspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres sowie zur Abgabe der Ausgangsbescheinigung für solche Sendungen erteilt worden. " " Elsaß-Lothringen. Das Steueramt II zu Dornach im Bezirke des Hauptsteueramts zu Mülhausen ist in ein Steueramt I und das Steueramt 1 zu Hochfelden im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hagenau ist in ein Steueramt II umgewandelt worden. 6GC. Finan zwesen. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Auszahlung der Zinsen von im Reichsschuldbuch eingetragenen Forderungen bei den damit beauftragten Spezialkassen der einzelnen Burdesstaaten und des Reichslandes Elsaß-Lothringen sowie bei allen Reichsbank-Nebenstellen in Zuk mft bereits am 24. des dem Fälligkeitstermine vorangehenden Monats beginnt. Berlin, den 6. August 1904. Reichsschuldenverwaltung. Mücke. 7. Versicherungs wesen. Bekunntmachung, betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicheruugsunternehmung. Nachdem der Lehrer-Feuerversicherungs-Verein für die Provinz Schleswig-Holstein, das Fürstentum Lübeck und die freien Städte Hamburg und Lübeck nebst ihren Gebieten mit dem Sitze in Neumühlen die Genehmigung zu einer erheblichen sachlichen Ausdehnung seines Geschäftsbetriebs beantragt hatte, habe ich die Rücküberweisung der Aufsicht über den Verein an das Keiserliche Auf- sichtsamt für Privatversicherung ausgesprochen. Uunter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 10. November 1902 wird dies hierdurch zur offentlichen Kenntnis gebracht. Berlin, den 11. August 1904. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Dr. Kaufmann.