314 Privat-Lehranstalten. Lehranstalten im Auslande. X. Herzogtum Sachsen-Altenburg. XIV. Fürstentum Reuß jüngerer Linie. Gumperda bei Kahla: 1 Lateinlose Abteilung der Gera: # Amthor'sche höhere Privat-Handelssch#e Lehr= und Erziehungsanstalt des unter Leitung des Dr. Friedrich Professors Dr. Siegfried Schaffner. Elaußen. s « XI. Herzogtum Anhalt. XV. Freie und Hansestadt Lübeck. . P» · . Ballenstedt: Progymnasiale Abteilung (Privat-Pro- Lübeck: 1 Privatrealschule des Dr. G. A. Reimann. gymnasium) und 1( Realabteilung . XVI. Freie und Hansestadt Hambu des Privat--Instituts des Professors rg. Dr. Otto Wolterstorff. Hamburg: 1Schule des Dr. T. A. Bieber, Stiftungsschule von 1815, unter Leitung XII. Fürsteutum Schwarzburg-Rudolstadt. enn D |ls NMN '. « . » e des Dr. A. Wichar ange, Keilhau: 1# Exziehungsanstalt von Dr. Otto Wächter #Schule des Dr. Th. Wahnschaff (rüher Professor Baroy). ##Realschule der Talmud-Tora, unter Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt, Realschule des unter Leitung des Direktors M. Hennig und des wissenschaftlichen Lehrers Karl Ha- XlIll. Fürstentum Waldeck. Pyrmont: Pädagogium des Dr. Hermann Karl Gotthilf Caspari (Progymnasial- abteilung und 1 Realschulabteilung rald von Dameck stehenden Pauli- mit kaufmännischem Rechnen und nums, Pensionat des Rauhen Unterricht in der Buchführung).1) Hauses. Lehranstalten im Auslande. Antwerpen: 1 Realschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster,) Brüssel: Realprogymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Richard Jahnke,) Bukarest: 1#Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter Leitung des Dr. Franz Schmidt,) Constantinopel: 1 Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans ·- Karl Schwatlo, Mailand: K#.Internationale Schule protestantischer Familien unter Leitung des Niklaus Stauffer.“) Berlin, den 17. August 1904. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Dr. Hopf. 1) Die bis zum Michaelistermin 1902 gewährte Berechtigung gilt bis dahin 1904 einschließlich. » 9)DieAnstaltendürfenBefähigungszeugnissenuraufGrundbesBestehenseinerunterLeitungeines Regierungs- kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von Aufsichts- kergen ucmiat ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen derselben sind unstatthaft. - . 2) Mit rückwirkender Geltung bis zum Prüfungstermin 1903. 4) Mit Geltung bis zum Prüfungstermin 1904 einschließlich. „„ „ -. s)MitrückwirkenderGeliungbiszumPrüfungstermin1903.DieBerechtigunghatvorläufigbiszum Prüfungs termin 1905 einschließlich Geltung. 6) Die Berechtigung hat vorläufig nur für das Jahr 1905 einschließlich Geltung. 2°ç’ . v — ..— Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.