— 318 — 4. Militärwesen. Nachstehend wird der erste Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 3. August 1903 (Zentralblatt S. 485) veröffentlichten Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaate vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. en Berlin, den 31. August 1904. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Sydow. Erster Nachtrag zu dem Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen. Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vor- behalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem “ bezeichnet. —— —— .. Angabe Bezeichnung bei den für Militär. » aswäskerspsichtlåsxderBehokden,a-iwelchedie Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten kirswerbüngen zu Tichn füd Bemerkungen. Stellen, in welchem selost ist, bei welcher die An. zuuantegesene Kelung gewüncht wurd I. Königreich Preußen. III. Finanzministerium. Die Nr. 11 Verwaltung der indirekten Stenern erhält unter d und e folgende Fassung: d) Oberzoll- und Obersteuereinnehmer, autzalleims= und Hauptsteueramts- asststenten .. VZoll-undVkSteuereinnehmerL Klasse, zusammengerechnet wie bisher. - indestens zu zwei *Zoll- und Steuerassistenten min * ZBoll-- und Steuereinnehmer, Dritteln. * Jollmaschinisten, * Sekretäre des Hauptstempelmagazins; e) * Zoll- und *Steuersekretäre. mindestens zu einem wie bisher. rittel. IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Unter Nr. 2 Allgemeine Bauverwaltung ist der letzte Absatz Bei der Königlichen Kanalkommission zu Münster: " Lrsichenn Bureaubeamte. mindestens zur Hälfte. — b Siebener uf2 zu streichen.