372 Bezeichnung der Eisenbahn. — — —— — — — — Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behäörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. VI. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 1. Boizenburger Stadt- Hafenbahn. und 2. Kremmen - Neuruppin - Witt- stocker Eisenbahn (für die in den mecklenburgschwerinschen Enklaven Rossow und Netze- band belegenen Teile). 1. Weimar-Berka-Blankenhainer Eisenbahn. 2. Weimar - Rastenberger Eisen- bahn. 3. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. Subaltern= und Unterbeamte. Wie zu 1. 37 Jahre. Eine Alters- grenzeift nicht festgesetzt. Vorstand der Beoizenburger Stadt= und Hafenbahn in Boizenburg (Elbe). Direktion der Kremmen-Neu- ruppin-Wittstocker Eisen- bahngesellschaft in Neu- ruppin. VII. Großherzogtum Sachsen. Zugführer, Schaffner (zug- führender), Weichensteller, Bremser, Bahn= und andere Wärter, Wächter. Zugführer, Bremser, Bahn- wärter, Wächter. Betriebspersonal. 40 Jahre. 40 - Eine Alters- grenze ist nicht festgesetzt. n Betriebsverwaltung Thürin- gischer Nebenbahnen in Weimar. — Bei der Besebung sind die für den Staats. dienst in dieser Be. ziehung, insbeson- dere bezüglich der Ermittelung der Mt. litäranwärter be. stehenden und no 1t erlassenden Ver- chriften in Anwen. dung zu bringen (vgl. das Kubln kandum vom 22. September 1882, be. treffend die im Bun. desrate vereinbar- ten Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtenn). Bei der Besetzung finden die jeweilin geltenden Grundsätze Anwendung. Beisonst gleicher Befähigung der Bewerber ist in- nerhalb des mecklen- burgischen Gebiets auf die Bewerbungen mecklen burgi- scher Staatsange- höriger, innerhalb des preußischen Ge- biets auf diejenigen preußischer Staats- angehöriger beson- dere Rücksicht zu nehmen.