373 #—“ ——. S— Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. — — Bezeichnung der Behörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. 1. Mecklenburgische Friedrich Wil- helm-Eisenbahn. 2. Neubrandenburg - Friedländer Eisenbahn. Subaltern= und Unterbeamte. Stationsvorsteher, Stations- wärter, Zugführer, Güter- bodenvorarbeiter, Güter- boden= und Stationsar- beiter, Weichensteller. 37 Jahre. 37 VIII. Echrohherzogtum Mechlenburg-Strelitz. Direktion der Mecklenburgi- schen Friedrich Wilhelm- Eisenbahngesellschaft in Wesenberg. Betriebsverwaltung der Neu- brandenburg - Friedländer Eisenbahn in Berlin, SW. 11, Großbeerenstraße Nr. 88. IX. Großherzogtum Oldenburg. Direktion der Eutin-Lübecker Sämtliche Stellen Eutin-Lübecker Eisenbahn. Zugführer, Packmeister, Schaff- ner, Schmierer, Weichenwär- ter, Bahnwärter, Brücken- wärter, Stationsverwalter, Stationsassistenten, Sta- tionsaufseher, Schreiber. 35 Jahre. Eifenbahngesellschaft in hchrabngeselsche X. Derzogtum Braunschweig. 1. Braunschweigische Landeseisen- bahn. Bureaudiätare, Kanzlisten, Stationsassistenten, Tele- graphisten, Bureauboten, Portiers, Nachtwächter, Bremser und Schmierer, Schaffner, Rangierer und Koppler, Magazin= und Ma- terialienaufseher, Billett- drucker., Bahnwärter, Weichenwärter. 40 Jahre. Direktion der Braunschwei- gischen Landeseisenbahn- gesellschaft in Braun- schweig. Bei der Besetzung sind die für den Staatsdienst in dieser Beziehung insbesondere be- züglich der Ermit- telung der Milttär- anwärter bestehen- den und noch zu erlassenden Vor- schriften in An- wendung zu brin- gen“vergleiche Pu-P likandum vom 22. September 1882, Offizieller Anzeiger von 1882 Nr. 32 S. 199 und Publikandum vom 17. September 1885, Offizieller Anzeiger von 1885. Nr. 33 S. 179). Wie zu 1. sind zu zwei Dritteln den Militäranwäürtern vorbehalten. Die nach beendeter Probedienstzeit in nebenstehenden unteren Stellen etatsmäßig ange- stellten Militär- anwärter haben bei genügender Befähigung bzw. nach Ablegung der vorschriftsmäßi- genPrükung gleich gen Zivilanwär- tern Anrecht zum Aufrücken in hö- here Dienftstellen, und zwar im Büreaudienft: als Registrator, Betriebssekretär usw., im Stati- onsdienst: als Stationsverwal- ter, Stationsin- spektor, im Fahr- dienst: als Zug- führer und Pack- meister.