— 20 — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Januar 1905 beschlossen, daß vom 1. April 1905 ab in den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen die nachstehenden Anderungen einzutreten haben: Tarasätze. Lau. Tarasatz Fend unmner Benennung Art in Prozenten des Brutto- fende 5 der der « gewichts Num Bol l- G tänd Umschließ * — mer. Jtorifs. egenstände. mschließung. bher aunstn 1r 2. 3. 4. 5. 6. 1.25824 Schaumweine in Flaschen. In Körben von 40 kg und 15 14 darunter. OD Desgleichen. In Körben über 40 kg. 11 10 2. 25810Gepökeltes Rindfleisch. In Fässern aus hartem Holze 16 133 mit sechs eisernen Reifen im Rohgewichte von über 200 kg. 3. 256 x JVerbrauchszucker aus Zucker-] In Fässern mit Dauben aus 14 8 rohr. hartem Holze. Berlin, den 1. Februar 1905. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rauschning. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreiche Preußen. Die Steuerämter II zu Bodenteich im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lüneburg und zu See- hausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Magdeburg II sind aufgehoben. Die Steuerämter I zu Ratzebuhr im Bezirke des Hauptzollamts zu Kolberg und zu Issum im Bezirke des Hauptsteueramts zu Wesel sind, und zwar das letztere unter Belassung seiner bisherigen Befugnisse, in Steuerämter II umgewandelt worden. Das bisherige Hauptzollamt Inowrazlaw sowie die bisherigen beiden Salzsteuerämter I (Königliche Saline und Privat-Bergwerk) ebendaselbst führen künftig die Bezeichnung „Hauptzollamt in Hohensalza“, „Salzsteueramt 1 (Königliche Saline) in Hohensalza“ und „Salzsteueramt 1 (Privat- Bergwerk) in Hohensalza“. Es ist erteilt worden: dem Steueramt l zu Königswinter im Bezirke des Hauptsteueramts zu Neuwied die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II, — der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof in Cassel im Bezirke des Hauptsteueramts daselbst die Befugnis zur Abfertigung von Getreide, das mit dem Anspruch auf Erteilung von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr angemeldet wird, . demSteueramtIquarmenimBezirkedesHauptsteueramtszuElberfelddieBefugniszur Abfertigung von Wollwaren der Tarif-Nummer 41 4 5 und 6 zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummer,