Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen, Berlin, Freitag, den 10. Februar 1905. V6. Inhalt: 1. Handels= und Gewerbewesen: Bekanntmachung, 4. Versicherungswesen: Bekanntmachung, betreffend die 2 betreffend die Prüfungsordnung für Apotheker Seite 25 Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen Konsulatwesen: Exequaturerteilungen 25 durch Landesbehördnn 28 7 Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Januar 10002. 26 Reichsgebiete.... ... 29 — 1. Handels= und Gewerbewesen. DVekanntmachung, betreffend die Prüfungsordnung für Apotheker. Auf Grund der Bestimmungen im § 29 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich hat der Bundesrat beschlossen: Der Reichskanzler wird ermächtigt, von der Vorschrift im § 17 Abs. 4 Ziffer 1 der Prüfungsordnung für Apotheker vom 18. Mai 1904 (Zentralblatt S. 150) in ÜUberein- stimmung mit der zuständigen Landes-Zentralbehörde zugunsten solcher Apothekergehilfen, die vor dem 1. Juli 1904 in einer ausländischen Apotheke als Gehilfen eingetreten sind, Ausnahmen zuzulassen. Berlin, den 6. Februar 1905. Der Reichskanzler. Im Auftrage: v. Jonquières. 2. Kon fsulatwesen. Dem Königlich Spanischen Honorar-Vizekonsul David Richard Schneider in Memel ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Dem Chilenischen Konsul Wilhelm Hansen in Lübeck ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 6