— 85 — Offentliche Küstenstationen für Funkentelegraphie mit unbeschränktem öffentlichen Verkehre befinden sich zur Zeit in Rirhöft, Arcona, Marienleuchte, Bülk, Helgoland, Cuxhaven, Borkum Leuchtturm und Borkumriff Feuerschiff. Diese Stationen haben ununterbrochenen Tages= und Nachtdienst. Berlin W. 66, den 30. März 1905. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Kraetke. 4. Versicherung Swesen. Bekanntmachunna, betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch Landesbehörden. Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 27. Februar 1905 bestimme ich auf Grund des §5 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen, daß bis auf weiteres die folgenden Versicherungsunternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb über das Gebiet eines Bundesstaats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundes- staats beaufsichtigt werden, in dessen Gebiete sie ihren Sitz haben, nämlich: A. Sachsen-Meiningen. Versicherungs-Verein Wallendorf mit dem Sitze in Wallendorf. B. Hamburg. Pensions-Kasse für Musiker zu Hamburg. Berlin, den 3. April 1905. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar. 5. Marine und Schiffahrt. Das vierte Heft des fünfzehnten Bandes der im Reichsamte des Innern herausgegebenen „Ent- scheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen und zum Preise von 3,10 JA zu beziehen. 16