— 97 — 33. Zoll= und Steuerwesen. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen der Königlich Preußische Hauptzollamtskontrolleur, Steuer- inspektor Mach in Tilsit an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Steuerinspektors Heyn den Königlich Bayerischen Hauptzollämtern zu Landshut, Passau, Reichenhall, Simbach und Zwiesel als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Passau vom 1. April 1905 ab beigeordnet worden. 4. Maß= und Gewichtswesen. Bekanntmachnng über Prüfungen und Beglaubigungen durch die Elektrischen Prüfämter. Die Herstellung der folgenden drei Systeme von Elektrizitätszählern, welche durch Bekannt- machung vom 23. Februar 1904 zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen worden sind, ist auf die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin übergegangen: 1. , Motorzähler für Gleichstrom, Form S, KF, P und P 2. , Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form I: □— 3. S, Induktionszähler für Drehstrom, Form VD. Die genannte Gesellschaft versieht die Motorzähler für Gleichstrom der Form S jetzt mit springenden Ziffern an Stelle der früher angewandten Zählwerke mit schleichenden Zeigern und be- zeichnet sie dann mit den Buchstaben SA. Diese Ausführungsform ist als zu dem System — gehörig zu erachten. Ferner stellt die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft an Stelle der früheren Ausführungs- form KF neuerdings eine abgeänderte, mit LR bezeichnete Form her. Diese Form L ist zur Be- glaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und dem System ——#ein- gereiht worden. Eine Beschreibung der Form LR wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift bekannt gemacht. Sonderabdrücke davon können von der Verlagsbuchhandlung von Julius Springer in Berlin N. 24, Monbijouplatz 3, bezogen werden. Charlottenburg, den 14. April 1905. Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. gez. Warburg. 187