— 185 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. ————.-—————— Zu bottehen durch alle Postasolnstalten und DVLöachhandlungen, XXXIII. Jahrgang. Berlin, Montag, den 17. Juli 1905. V 29. Juhalt: Polizeiwesen: Bekanntmachung über die Bestellung einer deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung des inter- nationalen Mädchenhandels..w z .. Seite 186 Polizeiwesen. Bekanntmachung über die Bestellung einer deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels. Im Artikel 1 des zwischen dem Reiche und anderen Staaten in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommens über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel (Reichs-Gesetzbl. 1905 S. 695) hat sich jede der vertragschließenden Regierungen verpflichtet, eine Behörde zu errichten oder zu bestellen, der es obliegt, alle Nachrichten über Anwerbung von Frauen und Mädchen zu Zwecken der Unzucht im Ausland an einer Stelle zu sammeln, und die das Recht haben soll, mit der in jedem der anderen vertragschließenden Staaten errichteten gleichartigen Verwaltung unmittelbar zu verkehren. Als solche Behörde ist für Deutschland, unter Zustimmung sämtlicher Bundesregierungen und des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen, das Königlich Preußische Polizeipräsidium in Berlin bestellt worden. Die Stelle führt ihren Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung „Königlicher Polizei- präsident, Abteilung IV, Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels, in Berlin.“ Berlin, den 15. Juli 1905. Der Reichskanzler. Im Auftrage: v. Frantzius. Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.