— 237 — An 5. ang Ur. 38 bes Zent galblatt für das Deutsche Reich. Berlin, Freitag, den 15. September 1905. 7 MWMilitär wesen. Gesamtverzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Bemerkungen. 1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern aus- zustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teil- genommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem #1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. Ubersicht. Offentliche Lehranstalten. Seite Realprogymnasien (C. BJzdJd. . 249 Gymnasien (A. sesaeaeàeàe 238 NRealschulen (eH 250 Realgymnasien (4. b). .. 243 Offentliche Schullehrerseminare (CO.) 254 Oberrealschulen (A.ee 245 Andere öffentliche Lehranstalten (C.e) 256 Progymnasien (. .... ... 247 Privat-Lehranstalten: Realprogymnasien (80bbtlll.. 247 a) Schullehrerseminrrren 257 Realschulen (69e)H)H)Hn 247 b) Andere Privat-Lehranstalen 257 Progymnasien (Cbd.. .... 248 Lehranstalten im Auslaaden 259 44