Bezeichnung der Stellen. — — Angabe bei den fuͤr Militär— anwärter nicht aus— schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 8. Hilfsaufseher und '# Aufseher (einschließlich der sog. Werkaufseher), wobei die bestandene Aufseherprüfung nur ein Anrecht auf Stellen der Gewerbegattung gibt, für welche sie be- standen ist, 9. Aktuare der Hochschulen, 10. Oberpedelle, Pedelle, Kanzlei-, Kassen-, Biblio- thek-, Instituts- und Hausdiener, sowie Heizer der Hochschulen, 11. Fecht- und Reitlehrer der Hochschulen, 12. Diener der Akademie der bildenden Künste, der Altertumshalle, des Naturalienkabinetts, der Hof= und Landesbibliothek, Heizer und Pförtner im Sammlungengebäude, 13. Schreibgehilfen, Kanzleigehilfen und lediglich mit Schreibwerk beschäftigte Kanzleiassistenten des Oberschulrats, 14. Diener und Heizer des Oberschulrats, der Gymnasien, Progymnasien, Lehrer-Seminarien und der Turnlehrerbildungsanstalt, 15. Schreibgehilfen, Kanzleigehilfen und lediglich mit Schreibwerk beschäftigte Kanzleiassistenten des Gewerbeschulrats, 16. Diener und Heizer des Gewerbeschulrats, der Baugewerkeschule und der Kunstgewerbeschulen, sowie Ausseher der Kunstgewerbeschulen. III. Die Stellen: 18. Floßaufseher, 19. s Bauaufseher sind zu streichen, demgemäß ändern sich die Ziffern 20 21 22 in 18, 19, 20, 23 21, 24 22. Bei Ziffer 2 und 18 ist in Spalte 1 statt „Generalbrandkasse“ zu setzen: Gebäudeversicherungsanstalt. In Ziffer 18 ist in Spalte 1 nach „Bezirksstellen“ anzufügen: sowie diejenigen Kanzleiassistenten, welchen bei den genannten Zentralbehörden lediglich die Besorgung des Schreibwerkes obliegt. Ebendaselbst ist in Spalte 4 die Bemerkung aufzunehmen: Bei Ziffer 20 ist das „Inzipienten“ zu streichen. vor dem Worte zu zwei Dritteln. zur Hälfte. Zentralstrafanstalts-Direk- tionen. Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. Senate der Universitäten Heidelberg und Freiburg sowie der Technischen Hochschule in Karlsruhe. Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. Oberschulrat. Gewerbeschulrat. Ministerium des Innern. Ziffer 13: Vgl. 8 3 Ziffer 1 der Ztovil- versorgungsgrund- sätze. Zisfer 15: Vgl. 8§ 3 Ziffer 1 der Ztoll- versorgungsgrund- sätze. 8 3 Ziffer 1 der An- steuungsgrundsätze.