337 Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. 2. Lübeck-Büchener Eisenbahn für die Zweigbahn Lübeck -Trave- münde. 1. Kaysersberger Talbahn (von Colmar nach Schnierlach und nach Winzenheim). 2. Straßenbahnen von Mülhausen im Elsaß: a) nach Ensisheim, b) nach Wittenheim, c) nach Pfastatt. 3. Nebenbahn Straßburg-Markols- heim mit Abzweigungen von Er- stein (Rheinstraße) nach Erstein (Reichseisenbahnhof) und von Boofzheim nach Rheinau (Elsaß). 4. Nebenbahn Straßburg-Truch- tersheim. 5. Nebenbahn Oberhausbergen- Westhofen. 6. Nebenbahn Rosheim-St. Nabor. 7. Nebenbahn Diedenhofen - Mon- dorf. · Bahnhofsvorsteher in Trave- münde, Telegraphisten, Weichensteller, Bahnwärter, Schaffner, Nachtwächter. 35 Jahre. Direktion der Lübeck-Büchener Eisenbahngesellschaft in Lübeck. XX. Ellas-TLTLothringen. Unterbeamte, de die- selben einer technischen Aus- bildung nicht bedürfen. —..— Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1. Subaltern= und Unterbeamte. Wie zu b.- Wie zu 5. 40 Jahre. 40 40 40 40 40 Vorstand der Aktiengesellschaft „Kaysersberger Talbahn" in Colmar (Elsaß). Vorstand der Straßenbahn- gesellschaft Mülhausen- amasisheim-Wittenheim in Mülhausen (Elsaß). Straßburger Straßenbahn- gesellschaft in Straßburg (Elsaß). — Vorstand der Nebenbahn Ros- heim-St. Nabor in Straß- burg (Elsaß), Vogesenstr 9. Vorstand der Nebenbahn Diedenhofen - Mondorf in Straßburg (Elsaß), Vo- gesenstraße 59. 3. Marine und Schiffahrt. Die bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden oder noch zu erlassen- den Bestimmun- gen sind in An- wendung zu brin- gen. Zu 5—7:. Bei der Besetzung sind die für die Reichs-Eisenbah- nen geltenden Be- stimmungen, ins- besondere auch die über die Ermitte- lung zivilversor- gungsberechtigter Bewerber erlasse- nen oder noch zu erlafsenden Vor- schriften in An- wendung zu brin- gen. Das zweite Heft des sechzehnten Bandes der im Reichsamte des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen und zum Preise vor 3,10 JA zu beziehen. 58