— 3 — Die gollerpositur am Bahnhof in Burghausen ist unter Übertragung der Abfertigungsbefugnisse dieser Zollstelle auf das errichtete, dem Hauptzollamte Simbach unterstellte Nebenzollamt ! in Burg- hausen aufgehoben. Am Bahnhofe zu Pfronten-Steinach ist ein dem Hauptzollamte Pfronten unterstelltes Neben- zollamt 1 errichtet worden, welchem die Befugnis zur Vornahme von Abfertigungen im Eisenbahn- verkehre nach Maßgabe der §§ 63 und 66 bis 71 der V. Z. G. sowie zur Abfertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingütern beigelegt worden ist. Die Ubergangesstelle Wettringen ist ausgehoben. In Leitsweiler im Bezirke des Hauptzollamts zu Fürth ist eine Ubergangsstelle mit der Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von lUlbergangs- scheinen über Bier errichtet worden. Im Großherzogtume Baden. Es ist erteilt worden: · der Steuereinnehmerei in Vörstetten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Freiburg die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Tabakversendungsscheinen ! und zur Ausfertigung von Tabak- versendungsscheinen II, der Steuereinnehmerei Buchheim im Bezirke des Hauptsteueramts zu Freiburg die Befugnis zur Abfertigung von Tabakversendungsscheinen 1 und II. In Elsaß-Lothringen. In Münster ist das Hauptzollamt aufgehoben und dafür ein dem Hauptsteueramtsbezirke Colmar zugeteiltes Nebenzollamt I errichtet worden. Dem Nebenzollamt 1 in Münster sind die gleichen Befugnisse beigelegt worden, wie solche dem bisherigen Hauptzollamte zu Münster beigelegt waren. In Schlettstadt ist das zum Hauptsteueramtsbezirke Colmar gehörende Steueramt I auf- gehoben und dafür ein Hauptsteueramt errichtet worden. Dem Hauptsteueramte zu Schlettstadt sind die Befugnisse des bisherigen Steueramts I in Schlettstadt beigelegt worden. Dem neu errichteten Hauptsteueramte zu Schlettstatt sind folgende Amtsstellen unterstellt worden: Die Nebenzollämter 1 und II in Markirch vom Hauptzollamtsbezirke zu Münster, die Steuer- ämter I in Barr vom Hauptzollamtsbezirke Schirmeck, in Benfeld und Erstein (mit Zuckersteuerstelle) vom Hauptsteueramtsbezirke zu Colmar, die Steuerämter II in Oberehnheim vom Hauptzollamtsbe zirke Schirmeck und in Weiler vom Hauptzollamtobezirke zu Colmar. Von den übrigen, vorstehend nicht genannten Amtsstellen des bisherigen Hauptzollamtsbezirkes Münster sind zugeteilt worden: Das Nebenzollamt I in Urbis und das Nebenzollamt lI in Krüt dem Hauptsteueramtsbezirke zu Mülhausen, die Nebenzollämter II Diedolshausen und Sulzern dem Hauptsteueramtsbezirke zu Colmar. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats für Zoll und Steuerwesen an Stelle des in den dauernden Ruhe- stand getretenen Großherzoglich Hessischen Geheimerats Müller der Großherzoglich Hessische Geheime Oberfinanzrat Bornscheuer der Königlich Preußischen Provinzial-Steuerdirektion zu Hannover und der Herzoglich Braunschweig-Lüneburgischen Zoll= und Steuerdirektion zu Braunschweig als Reichs- bevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Hamnover vom 1. Dezember 190° ab beigeordnet worden. 1•