— 19 — 6. Der § 77 erhält folgende Fassung: „Sind bei gebührenpflichtigen Amtshandlungen mehrere Beamte gleichzeitig tätig oder werden mehrere Beamte nacheinander verwendet, so sind die Gebühren für jeden von ihnen zu erheben“. 7. Im § 78 ist a) im ersten Absatze hinter „Diensteinkommens“ einzuschalten: „zuzüglich 15 Prozent der darin enthaltenen pensionsfähigen Beträge"“; b) im dritten Absatze statt „10 Stunden“ zu setzen „8 Stunden“ und statt „§5 74“ zu setzen „§§ 74 ff.“. III. In der Anlage B ist unter Zb im Abs. 3 die Formel 582,,. Cu — J. Fz„, * 0 %91 Fr. + O,8266. Fe zu ersetzen durch · 584% Cu — J. P J O,%91 Fr. + 0,3266. F IV. 1. In Anlage D § 1 ist die Bestimmung unter C wie folgt zu fassen: „C. zuckerhaltige Flüssigkeiten, als a) versüßte Trinkbranntweine, b) mit Zucker eingekochte alkoholhaltige oder alkoholfreie Fruchtsäfte (Fruchtsirupc)"; In Anlage E ist unter C das Wort „alkoholhaltige“ in der Uberschrift zu streichen und im Wortlaute zwischen „der“ und „Alkohol“ einzuschalten: „etwa vorhandene“. V. In Anlage D unter Ziffer I ist 1. im § 1 lit. Bb die Parenthese zu „Dragees“ wie folgt zu fassen: „überzuckerte oder mit zuckerhaltigen Stoffen überzogene Samen, Kerne sowie sonstige Bonbonmassen jeglicher Art, auch mit Flüssigkeiten, mit oder ohne Zusatz von Mehl“; im § 3 Abs. 2 statt „den in § 1 unter Ba und h“ zu setzen „Fondants — Be des § 1 — und bei den daselbst unter B, a, b, d und h“. 3. Im Eingange des zweiten Satzes von § 16 Abs. 2 werden die Worte „Wenn bei der Herstellung auch Stärkezucker Verwendung gefunden hat“ ersetzt durch: „Für Früchte, bei deren Herstellung auch Stärkezucker Verwendung gefunden hat, sowie für stärkezuckerhaltige Dragees, Schaumwaren und Fondants (§ 1 Bb, .Z d, e und h)“. VI. In Anlage E 1. unter Bb die Uberschrift wie folgt zu fassen: · »Dragecs(überzuckcrtcodermitzuckcrhaltichtStoffenüberzogcneSamen,Kcrue sowie sonstige Bonbonmassen jeglicher Art, auch mit Flüssigkeiten, mit oder ohne Zusatz von Mehl)“. 2. unter Bb statt: „Dragees werden“ zu sagen: „Unlösliche Stoffe enthaltende Dragees werden“. VII. In Anlage D unter Ziffer J. S 1B,f hinter: „(Zucker mit zerquetschten Mandeln)“, ein— zuschalten: t „auch Nußmasse (Zucker mit zerquetschten Nüssen)“.