— 28 — 2. Militärwesen. — — — — BZekunntmauchung. Dem praktischen Arzte Dr. Oskar Müller in Hongkong ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der in § 42 Ziffer 1 a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in China haben. Berlin, den 30. Januar 1906. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Just. 3. Post= und Telegraphenwesen. Bekanntmachung. Post= und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs. Von der im Kursbureau des Reichs-Postamts neu bearbeiteten Post= und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs sind jetzt die Blätter III und XIV erschienen. Es umfaßt: das Blatt lIII den nordöstlichen Teil von Mecklenburg und den nordwestlichen Teil von Pommern (von Doberan bis Kolberg), das Blatt XIV die Provinz Schlesien mit Ausnahme des nordwestlichen Teiles. Die Blätter können im Wege des Buchhandels zum Preise von 2 +K für das unausgemalte Blatt und 2 A. 26 für jedes Blatt mit farbiger Angabe der Grenzen von dem Verlage, dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser (Berlin W. 35, Potsdamerstraße 110), bezogen werden. Berlin W. 66, den 2. Februar 1906. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Im Auftrage: Gieseke. 4. Versicherungswesen. Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, festgestellt auf Grund des § 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Z . 1892 S. 385 Arbeiter (Reichs-Gesetzbl. 1903 S. 233). Berichtigung zu dem Verzeichnis vom 1. Januar 1906 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1905, Beilage zu Nr. 54). Auf Seite 445 bei Augsburg ist in den Spalten für männliche Personen über 16 Jahren statt 2,20 „K zu lesen: 2,0 A und für weibliche Personen über 16 Jahren statt 1,50 „K. zu lesen: 1,00 K Die Lohnsätze gelten vom 18. Februar 1905 ab.