Nummer gollsatz gu— 4½2 Tarasätze tarifs 4. Ühberkisten: von weniger als 3 dz 12, von 3 472 der darüber 8, 214 Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Wein- berfässer: von weniger als 3 dz 12, von 3 d2 trauben) und von Pflanzen, zum Genuß, oder darüber 8, äther- oder weingeisthaltig 240 Hahtn 3 nur beim Ein ang in Flaschen, Krügen · . » » Körbe 16 Joder dergleichen 215 Früchte, mit Branntwein zubereitet oder in # Branntwein eingelegt .. 80 Kisten 20, Fässer 20, Körbe 13, Ballen 6. . Kisten: aus weichem Holz, von weniger als 45 kg: mit gekochten Rinderzungen in luftdicht verschlossenen Blechgefäßen 17, mit anderem einfach zubereiteten Fleisch von Vieh in luftdicht verschlossen n. 216 Früchte (soweit sie nicht unter Nr. 215 fallen), di ech 14, 6 sch osfene Gewürze, Hülsenfrüchte, Kastanien, Küchen- aus weichem Holz, von 45 kg oder dar- gewächse, Mais, Sämereien, Südfruchtschalen über: mit gekochten Rinderzungen in und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile, für luftdicht verschlossenen Blechgefäßen 15, m“3 w b — on Vieh in luftdi enen Sardellenbutter; Kapern; Mostwürste; Nudeln Blechgefäßen 18 erschio —]—]iuiesn —— K.ubann OD nen Behältnissen toffelnudeln), gefüllt mit Fleisch, Parmesan- mit Gemüst oder Früchten, in luftdicht käse oder dergleichen; Oliven, auch in Essig, verschlossenen Blechgefäßen, 13, Ol oder Salzwasser eingelegt“ oder mit Sar- mit eingedickter Milch in luftdicht ver- dellen oder dergleichen gefüllt (farciert); schlossenen Blechgefäßen 14, Soja und andere Gegenstände des feineren mit Thunfischen in luftdicht verschlossenen Tafelgenusses, anderweit nicht genannt 75 Blechgefäßen 13, 2188 Nahrungs= und Genußmittel, anderweit nicht mit anderen Fischen in luftdicht ver- genannt, frisch, getrocknet oder zubereitet 60 schossenen Hlechgesäßen 17, beim Ei 219 Nahrungs= und Genußmittel aller Art (mit kniv er e Boren eim der- Ausuahme der Getränke) in luftdicht ver- gleichen) 20, " e tbehantm ssen, sowäte sie nicht an 75 Fässer: mit frischem oder einfach zubereitetem " Fleisch von Vieh in luftdicht verschlossenen Behältnissen 16, sonst (für flüssige Waren nur beim Eingang in Flaschen, Krügen und dergleichen) 6 sige W si für nicht flüssige Waren; für flüssige Körbe nz nur beim Eingang in Flaschen, 20 Taboatfabrikar alen )Krügen oder dergleichen. abakfabrikate: Tabakblätter, bearbeitet (ganz oder teil- weise entrippt, auch mit Tabakbrühe behandelt gebeizt!) usw.); Abfälle von bearbeiteten Tabakblättern . 180 l Kisten 16, Fässer 16, Körbe: Kauasserkörbe 12, andere 13, Umschließungen aus Tierhäuten, mit gebeizten Tabakblättern, 8, Ballen 6.