Nummer des Zoll- tarifs Zollsatz für 1 (#Z Tarasätze aus 628 629 630 631 (628/9) Tischler-, Drechsler= und Wagner- arbeiten, grobe, sowie sonstige grobe Holzwaren, vorstehend nicht genannt: Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen, profilierte Holzleisten, roh bearbeitet Grobe Holzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter vorstehend aufgeführte Nummern oder unter höhere Zol- sätze fallen .. . Feine Holzwaren (ausgenommen Stöcke), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit gari nicht dadurch unter höhere Zollsätze allen: Bildhauer= und Bildschnitzerarbeiten; Holz- waren mit feiner Schnitzarbeit; feine Drechslerwaren und andere feine Holz- waren; durch Pressen, Brennen, Atzen oder Stan nien hergestellte Nach- ahmungen feiner Schnitzarbeiten; Druck- platten aus Holz, geschnitten, auch mit eingeschlagenen Stiften usw. aus un- edlen Metallen oder Legierungen un- edler Metalle ... Goldleisten ohne Bildhauer- o oder Bild— schnitzerarbeit Holzwaren (ausgenommen Stab= und Täfelboden= [Parkettboden-] Teile) mit eingelegter Arbeit, soweit sie nicht durch die eingelegten Stoffe unter höhere Zollsätze fallen; sein bemalte, ver- goldete, versilberte oder bronzierte Holz- waren (mit Ausnahme der Goldleisten ohne Bildhauer= oder Bildschnitzer- arbeit); Holzmosaik .... (632/3) Gepolsterte Möbel, auch mit an- deren als hölzernen Gestellen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen; gepolsterte Kissen mit Gestell oder schwer ins Gewicht fallender Füllung von Sand, Blei, Gußeisen oder Stein: 12 30 30 24 36 Kisten 20, Fässer 20, Körbe 13, Ballen 9.