82 Nummer des tarifs Zollsatz für 1 dz Tarasätze (669) 670 671 672 678 679 unter vorstehend aufgeführte Nummern fallen, auch Hartpapierwaren: ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen: aus Papier der Nummer 657 oder 658 oder damit ganz oder teilweise über- zogen; Waren mit gestrichenem, aufge- legtem oder galvanoplastischem Metall- überzug oder mit Metalldruck, sowie fein bemalte Waren; gepreßte oder sonst geformte Gegenstände aus Stein- pappmasse, sowie Hartpapierwaren, ge- färbt, lackiert oder gefirnißt; Lampen- schirme, Laternen, sowie andere feine Waren und Luxusgegenstände (mit Ausnahme der Blumen) . . . .. Blumen (Blüten, Blütenblätter, Knospen) andere Waren. ....... in Verbindung (auch ganz oder teilweise über- zogen) mit Gespinsten oder Gespinstwaren aller Art, mit fein geformter Wachsarbeit, mit Halbedelsteinen, Perlmutter, Elfenbein, Zellhorn (Zelluloid) oder ähnlichen Former- stoffen, vergoldeten oder versilberten unedlen Metallen; Stickereien auf Papier oder Pappe in Verbindung mit anderen als den vorgenannten Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze falleen Edelsteine: bearbeitet (geschliffen usw.) ohne Fassung oder nur zu technischen Zwecken in Holz, Horn, Knochen oder unedlen Metallen gefaßt (Schneide= und Schreib- diamanten); auch Drahtzieheisen in Ver- bindung mit gebohrten Edelsteinen in anderer Weise gefaßt; in einer zur unmittelbaren Verwendung als Schmuck oder Zierat geeigneten Form oder ge- schnitten (Gemmen, Kameen); vorstehend nicht genannte Waren aller Art in Ver- bindung mit Edelsteinen, soweit sie nicht an sich unter höhere Zollsätze fallen. Halbedelsteine (einschließlich der glasigen Lava): bearbeitet (geschliffen usw.) ohne Fassung gefaßt, geschnitten (Gemmen, Kameen) oder sonst zu Waren verarbeitet, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen. 30 15 24 60 600 60 175 Kisten 16, Fässer 16. Kisten 20, Fässer 20, Körbe 13, Ballen 9. 1 Kisten 16, Fässer 16. l