Num mer 8 ü * Zol= #ü Tarasätze tarifs 1l. (741/6) Spiegel-= und Tafelglas, ander- weit nicht genannt: (741/2) weder geschliffen noch poliert, ge- schnitten, gemustert, gerippt, geschuppt, gebogen, mattiert, geätzt, überfangen, aus gefeldert facettiert) oder belegt: 741 JSpiegelglas, gegossenes und geblasenes; soge—- nanntes Rohglas (rohe gegossene Platten), mehr als 5 mm stark, auch gerippt; lalle diese) nicht gefärbt, nicht undurchsichtig 4 für 1 dr2 742 cgefärbt oder undurchsichtig; Butzenscheiben sRonggiat 743 744 745 746 747 748 aus 750 753 aus 754 755 756 geschliffen, poliert, geschnitten, gemustert, ge- rippt (mit Ausnahme des gerippten Roh- glases), geschuppt, gebogen (einschließlich des ebogenen Rohglases), mattiert, geätzt, über- fangen, jedoch nicht gefeldert (nicht facettiert), nicht belegt .. gefeldert (fakettiert, jedoch nicht belegt; LKoche dralglas, Antikglas (auch weiß) belegt: nicht gefeldert . gefeldert (facettier) bemalb vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Einbrennen von Farben ge- mustert Tafelglas aller Art, weniger als 0 mm start Opalescentglas Drahtglas, geschliffen, ge- mustert, gebogen Rohglas in Kugeln oder Kugelkappen (Seg- menten) zur Herstellung von Uhr= oder soeuse auch zugeschnitten oder ge— ärbt .. Uhrgläser für Toschenuhren, auch aus ge- färbtem Glase, geschliffen (auch bloß mit ab- geschliffenen Rändern), gepreßt . Brillengläser und andere Augengläser sowie Siercoskopengläser, auch gefärbt, jedoch un- geschliffen, ungefaßt Bullenglaser, geschliffen, und andere geschliffene Augengläser (auch zum unmittelbaren Ge- brauche vorgerichtet); Brenngläser; Lupen (Vergrößerungsgläser); Stereofkopengläser, geschliffen; optisches Glas, geschliffen; alle diese auch gefärbt, jedoch ungefaßt poliert, gefärbt, 24 24 24 24 30 100 40 24 für 1 d2 8 60 15 60 Tarazuschlags satz: beim Eingang in unver- packtem Zustand oder in anderer Verpackung als Kisten und Bretterverschlägen nebst dem dazugehörigen Stroh oder sonstigen weichen Packstoffen, die geeignet sind, auch bei län- gerer Dauer des Versands und bei Be- nutzung jedes gebräuchlichen Versandmittels das Glas vor Zerbrechen zu schützen, 67. Kisten 17, Fässer 17. Kisten 40, Fässer 40, Körbe 13. Kisten 17, Fässer 17.