Nummer Zoll- tarifs Zollsatz für 1 dz Tarasätze (880) 881 883 885 886 887 der Nr. 887 gehören oder durch die Ver- bindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen: feine, insbesondere alle polierten, ver- nickelten, gefärbten, lackierten oder ver- nierten Waren andere als feine, weder poliert noch ver- nickelt, gefärbt, lackiert oder verniert; Blattmetall (881/91) Waren aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle: Blech: vergoldet verftlbert. Draht, auch auf anderen Draht aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle gesponnen: vergoldet versilbert Unechtes Gold= und Silbergespinst auch aus ver— goldeten oder versilberten tierischen Häutchen, so- wie Tressenwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacher- waren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus unechtem Gold= oder Silber- espinst ohne Beimischung von anderen Ge- spinften, wenn der Kern besteht: ganz oder teilweise aus Seide, künsticher eide oder Florettseide . aus anderen Spinnstoffen Waren ganz oder teilweise aus vergoldeten un— edlen Metallen oder Legierungen unedler Me— talle, soweit sie nicht besonders ausgenommen sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen Waren ganz oder teilweise aus versilberten un- edlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit sie nicht besonders ausge- nommen sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen Unechtes Blattgold und unechtes Blattsilber (unechter Gold= und Silberschaum) Schmuck-, Zier= und sonstige Luxusgegenstände ganz G teilweise aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, fein 30 100 60 150 100 120 120 l l Kisten 13, Fässer 13, Körbe 6. Kisten 20, Fässer 20, Körbe 13, Ballen 9. Kisten 18, Fässer 18, Körbe 13, Ballen 6. 15