Hauptamtsbezirk für die Zeit vom 233 Anlage 20. Anmeldestelle Nachweisung) über die durch Anrechnung von Einfuhrscheinen beglichenen Zollbeträge ten bis zum ten 1900 Kummer des Blattes: 1 ; «sn Zoll, beglichen durch Einfuhrschein Die Einfuhrscheine iauten ͤabr Blait und Beieichnung Haupt- Monats. für Waren Waren der · amt nu laufeude Aunmen des n. zu Veirage *s*m— Bollsatz Menge in stene. Nummer. Vorbuchs die satr Te von!) statistischen Zoll-Tarif- Vr. Budchst. Rummer 4. 4. * Rummer · nummer · ### —— 1 E. JI.S 24 6.,650 –% 6%Za 2 5,50 15756 "6 1 1 ron gemischten Transitlagern EIIIIIIIIIIIE %%% „ ! " v%%% 1 2 — — 21 1i 1 6K. J. % c 4% 10946% a 2 6560 19920 1 3 auf Stundung 6 # 218 I 1 1.W—5%%% -„„%½ 3600000%% 1102 18 oooo 4 4 I au %%%% l . . .. 5 . ..··.·........ ! 6 1 . - 7 6 — 8 I | 9 1 1) Für jede einzelne Ware, für die der Zoll mit mehreren Einfuhrscheinen über dieselbe Getreideart in Zahlung gegeben ist, braucht nur ein Zählstreisfen über die Gesamtsumme angefertigt zu werden. ?) Bemerkung zur Spalte 8: Die Anschreibungen über bei der Ablösung von gestundeten Zollgefällen und bei Abrechnung von Reisstärke-Konto in Anrechnung gebrachte Einfuhrscheine sind mit dem Vermerk „auf Stundung“ oder „Reisstärke-Konto“ unter der Linie zu versehen. Sind auf einem Stundungsanerkenntnisse, welches teilweise durch Einfuhrschein eingelöst wird, mehrere Waren- gattungen mit Zollbeträgen enthalten, welche jede für sich den in einem Einfuhrscheine bezifferten Zollbetrag erreichen oder übersteigen, so hat die Zollstelle zu bestimmen, für weihe Barengattung der gestundete Zollbetrag als durch Einfuhrschein beglichen angesehen werden soll.