sowie in seiner Sitzung vom 15. Februar d. J. 9. eine Gerstenzollordnung, 10. eine Einfuhrscheinordnung, 11. eine Getreidelager-Zollordnung, und 12. eine Olmühlen-Zollordnung mit der Wirkung vom 1. März d. J. ab genehmigt. Sämtliche Bestimmungen sind nachstehend abgedruckt. Die unter Nr. 1 bis 8 genannten Be- stimmungen sind außerdem in der in R. v. Deckers Verlag — Königlicher Hofbuchhändler G. Schenck — Berlin 8W'., Jerusalemerstraße 56, erschienenen käuflichen Ausgabe der Anleitung für die Zollabfertigung (Zentralblatt S. 31) enthalten, während die unter Nr. 9 aufgeführte Gerstenzollordnung in die dem- nächst im gleichen Verlag erscheinende käufliche Ausgabe des 1. Nachtrags zu der Anleitung für die Zollabfertigung aufgenommen werden wird und von den unter Nr. 10 bis 12 aufgeführten Ordnungen in diesem Verlage besondere käufliche Ausgaben erscheinen. Berlin, den 17. Februar 1906. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn.