— 263 — Erste Ausfertigung. Wuster 2. Zweite — Erklärung über die Versendung zubereiteter Fangergebnisse der deutschen Seefischerei oder der davon gewonnenen Erzeugnisse. Ich, der unterzeichnete Verwalter der in gelegenem, fur Nechnung —- dem Reeder zu gehörigen betriebenen versichere hierdurch, 1. 2. daß diejenigen gezeichnet welche heute hier in daos. Jchif nnn- f,Heimathafen. nluzur Beförderung nach verladen worden sind, aus der genannten stammen, in die ausschließlich Fangergebnisse der dem bezeichneten Düche# gehörigen und nach Reeder Maßgabe der Ausführungsvorschriften zum Zolltarifgesetze vom 25. Dezember 1902 angemeldeten deutschen Fischereifahrzeuge aufgenommen werden; daß diese ...............·.·................ nach Ausweis der Fangschiffstagebücher und nach den Ver- sicherungen der Fangschiffssührer und der ihnen im Kommando zunächst stehenden Mann- schaften nicht in fremdländischen Küstengewässern gefangen sind; daß zur Zubereitung der nunr solche Stoffe verwendet worden sind, die aus dem freien Verkehre des deutschen Zollgebiets stammen und in den vom Reeder der Fangschiffe bei der Zollstelle 4 abgegebenen, von mir eingesehenen Anmeldungen aufgeführt waren. TDie sind an den verschnürt und mit je . , zusammen Bleien mit der Bezeichnung verschlossen worden. , den ten 19 (Unterschrift des Verwalters der Anstalt und Geschäftsstempel.)