— 337 — Muster D. (Einsuhrscheinordnung § 16) Nachweisung des ramts zu. betreffend die für die Hälfte des Monats 19 zu erteilenden Einfuhrscheinc. Anleitung für den Gebrauch. 1. Für die Eintragung sind die Anmeldungen zuerst nach den Namen der Anmelder und sodann nach den Nummern des Abfertigungsbuchs zu ordnen. 2. Sind Einfuhrscheine für Müllerei= oder Mälzereierzeugnisse sowie für Rüböl beantragt, so ist in Spalte 13 das Rein- gewicht (Eigengewicht des Rüböls) und die Art dieser Erzeugnisse (Ausbeuteklasse, bei Rüböl auch, ob roh oder gereinigt und spezisisches Gewicht) nachrichtlich zu vermerken. 13