— 339 Die Aussuhr oder Niederlegung ist erfolgt über das Amt oder bei dem Amte 8. am Nummer des Empfangs- oder Ab- ferligungs- buchs 10. Bezeichnung der beigefügten Belege 11. Betrag des berechneten Eingangszolls. A. Pf. 12. Bemerkungen. 13.