— 343 — Muster G. (Einfuhrscheinordnung § 18.) Direktiobehörde Einfuhrscheinbuch. Rechnungsjahr 19 Anleitung zum Gebrauche. Die mit der Feststellung und Ausfertigung der Einfuhrscheine beauftragten Beamten haben für die richtige Ausfüllung der Spalten 1 bis 10 einzustehen. Die Spalten 11 bis 14 dürfen nur von einem Beamten ausgefüllt werden, der bei der Aus- fertigung der Einfuhrscheine nicht mitgewirkt hat. Spalte 9 wird monatlich aufgerechnet und die Gesamtsumme vierteljährlich für den abgelausenen Teil des Rechnungs- jahrs festgestellt.