— 407 — 5. Im 3. Absatze des § 37 sind hinter dem Worte „Verzollung“ die Worte „und gegebenen- falls der Erhebung des Lagerausgleichs“ und hinter dem Worte „Eingangszoll“ die Worte „und ge- gebenenfalls der Lagerausgleich“ einzuschalten. 6. Im 1. Absatze des § 39 sind hinter dem Worte „Zollbetrags“ die Worte „sowie ge- gebenenfalls des Lagerausgleichs“ hinzuzufügen und an Stelle des Wortes „desselben“ die Worte „der berechneten Beträge“ zu setzen. 7. Im 3. Satze des § 47 ist hinter dem Worte „Zollbetrag" hinzuzufügen: „und den etwa auf der Ware ruhenden Lagerausgleich“. sch 8. Im 1. Absatze des § 56 ist in Zeile 6 und 8 hinter dem Worte „Zollbetrags“ ein- uschalten: „und des etwa auf den Waren ruhenden Lagerausgleichs“. 0. Muster A. a) Auf seihht# ist in der Annahme= Erklärung hinter dem Worte „Verpflichtungen“ hin- zuzufügen: .- „und die Haftung für den auf den Waren ruhenden Lagerausgleich“: b) Auf Seite 2 ist im Kopfe der Spalte 13 hinter dem Worte „Konto“ anstatt des Punktes ein Strichpunkt zu setzen und dann hinzuzufügen: „und — bei lagerausgleichpflichtigen Waren — e) 1. ob zu einem offenen Lager und zu welchem angeschrieben gewesen, 2. ob und während welches Zeitraums in Verschlußlagern gelagert". c) Auf Seite 3 sind unter V an Stelle des Wortes „Zollberechnung“ die Worte „Berechnung der Zollgefälle und des Lagerausgleichs“ zu setzen. 0) Ebenda erhält der Kopf der Spalte 21 folgende anderweite Ausfschrift: „a) Zollbetrag. b) Lagerausgleich.“ e) Auf Seite 4 sind die Worte „(§§ 44 und 46 des Vereinszollgesetzes)“ zu streichen. 10. Muster C. a) Auf Seite 2 ist der Kopf der Spalte 13 in der unter Ziffer 95 angegebenen Weise zu ergänzen. b lüuf beite 3 sind die unter Ziffer 92 und d angegebenen Abänderungen ebenfalls zu ewirken. 11. Muster D. Auf Seite 1 sind im Abs. 1 der Annahme-Erklärung die Worte „nach S§ 44 und 46 des Vereinszollgesetzes“ zu streichen. UI. Eisenbahnzollregulativ. 1. Abs. 3 ff. des §5 23 sind zu streichen. IV. Hostzollregulativ. 1. Im 4. Absatze des § 4 ist hinter dem Worte „befreit“ ein Komma zu setzen und dann hinzuzufügen: „sofern auf sie nicht die Bestimmungen „Zollfreiheit der mit der Post eingehenden Waren- sendungen von 250 g Rohgewicht oder weniger“ (Anleitung für die Zollabfertigung Teil II 4) Anwendung finden.“ 2. Abs. 5 des § 4 ist zu streichen. V. Tliederlageregqulativ. . 1. Im § 8 Ziffer 3 sind im 2. Satze hinter dem Worte „Eingangszoll“ die Worte „und der auf den Waren ruhende Lagerausgleich (§ 33 Abs. 3)“ und im 3. Satze hinter dem Worte „Eingangs- zoll“ die Worte „und Lagerausgleich“ hinzuzufügen. 2. Hinter § 10 ist folgender neuer Paragraph einzufügen: . !*. Wenn Waren der im § 2 Ziffer 1 der Zoll-Stundungsordnung genannten Art in die Niederlage aufsgenommen werden, so ist im Niederlageregister zu vermerken, ob die Waren