— 113 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. Zu betiehen durckh alle Vostanstalten und SZSuchhandlungen. I i 7 . . XXXIV. Jahrgang. Berlin, Mittwoch# den 28. v. Februar 1906. Nr. 13. | Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Ausführungsbestimmung dem Verzeichnis aufgeführten Waren beigelegt worden zu §& 4 des Zolltarifgesetzes über die Beschränkung der ist; — Bewilligungen von Vergünstigungen auf Grund Abfertigungsbefugnisse; — Zusammenstellung der Zoll- des neuen Zolltarifsz Anordnung über den Fang und Steuerstellen, denen von den obersten Landes- und die Einfuhr von dummenn, Austern usw. von der finanzbehörden die Befugnis zur Absertigung der in # Insel Helgoland . . .. Seite 413 Zoll= und Steuer wesen. Berlin, den 21. Februar 1906. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Januar dieses Jahres der hierunter abgedruckten Aus- führungsbestimmung zu § 4 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902 über die Beschränkung der Abfertigungsbefugnisse mit Wirkung vom 1. März 1906 ab die Zustimmung erteilt: Beschränkung der Abfertigungsbefugnisse. Die Abfertigung der nachstehend aufgeführten Waren darf bei anderen als den durch die obersten Landesfinanzbehörden mit der erforderlichen Abfertigungsbefugnis versehenen Zollstellen nur erfolgen, wenn die Beteiligten bereit sind, den Zoll nach dem höchsten in Frage kommenden, nachstehend in Spalte 4 bezeichneten Satze zu entrichten oder (in den dazu geeigneten Fällen) die Kosten für die Ubersendung der Waren oder der davon zu entnehmenden Proben an eine zuständige Zollstelle zu tragen: Höchster in Frage kommender Zollsatz Sobr bes Bezeichnung der Waren — * Nr. Zolltarifs * *l für 1 d, der r. 22 Zolltarifs 1 2 3 BHB 5 11 aus 3 Gerste, welche aus Tarifvertragsstaaten oder meistbegünstigten Staaten eingeht, ohne daß der Nachweis erbracht wird, daß sie zur Bereitung von Malz ungeeignet ist, oder daß sie hierzu nicht verwendet wird 7 4 3 58