— 554 — 2. Zoll= und Steuerwesen. Veränderungen in den von den obersten Landesfinanzbehörden den Zoll und Steuer- stellen in Gemäßheit der Ausführungsbestimmung zu § 4 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902 erteilten Abfertigungsbefugnissen (siehe Zentralblatt 1906 Seite 420ff.). Im Königreiche Preußen. Dem Hauptzollamte zu Neustadt i. H. ist die Befugnis zur Feststellung des Hektolitergewichts von Gerste beigelegt worden. Im Königreiche Sachsen. Der dem Hauptzollamte Schandau unterstellten Zollabfertigungsstelle für den Schiffsverkehr ist die Befugnis 18 erteilt. Freie und Hansestadt Hamburg. Der Zollabfertigungsstelle St. Annen im Hauptamtsbezirke St. Annen sind die Befugnisse 1, 3 bis 5, 7 bis 64, 66 bis 75 erteilt. Der Lagerzollverwaltung im Hauptamtsbezirke St. Annen sind die Befugnisse 1, 3, 4, 7 bis 64, 66 bis 75 erteilt. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Rönigreiche Preußen. Die Steuerämter 1 in Eilsleben im Hauptamtsbezirke Halberstadt und in Mücheln im Haupt- amtsbezirke Naumburg a. S. sind in Steuerämter II umgewandelt worden. Die Steuerämter l in Sömmerda im Hauptamtsbezirke Langensalza, in Pillkallen im Haupt- amtsbezirke Eydtkuhnen, in Hünfeld im Hauptamtsbezirke Hanau, in Ziebingen im Hauptamtsbezirke Crossen“ a. O., in Stolzenau im Hauptamtsbezirke Verden, in Brühl im Hauptamtsbezirke Cöln für inländische Gegenstände und in Wipperfürth im Hauptamtsbezirke Elberfeld sowie die Nebenzollämter !I in Karken und Wehr im Hauptamtsbe zirke Kaldenkirchen sind unter Belassung ihrer bisherigen Befugnisse in Amter II umgewandelt worden. Das Steueramt I in Wormditt im Hauptamtsbezirke Braunsberg ist unter Belassung seiner bisherigen Hebe= und Abfertigungsbefugnisse sowie unter Beilegung der Befugnis zur Erledigung von ollbegleitscheinen I über ausländischen Labak und ausländische Labaksaucen für das Privatlager der Firma Grunenberg daselbst in ein Steueramt II umgewandelt worden. Am Zollhafen zu Neuß ist eine Zollabfertigungsstelle errichtet worden, die außer den jetzigen Abfertigungsbefugnissen des Hauptsteucramts Neuß noch sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehre besitzt. In Friedland i. Ostpr. ist das Hauptsteueramt aufgehoben und dafür ein dem Bezirke des Hauptsteueramts II in Königsberg zugeteiltes Steueramt I errichtet worden. Dem Steueramt 1 in Friedland sind die gleichen Abfertigungsbefugnisse beigelegt worden, wie solche dem bisherigen Haupt- steueramt in Friedland beigelegt waren. Von den Amtsstellen des bisherigen Hauptsteueramtsbezirkes Friedland sind die Steucrämter ! in Gerdauen und Rastenburg sowie das Steueramt II in Labian dem Hauptsteueramte II in Königsberg und die Steuerämter II in Tapian und Wehlau dem Haupt- steneramt in Gumbinnen zugeteilt worden. In Wandsbek ist für die Branntwein-Reinigungsanstalt und das Branntweinlager der Dampf- tornbrennerei und Preßhefefabriken A. G. (vorm. Heinrich Helbing) daselbst eine ständige Abfertigungs- stelle mit der Bezeichnung „Vranntwein-Abfertigungsstelle in Wandsbek“ errichtet worden. Dieser