— 555 — Abfertigungsstelle sind außer den allgemeinen Befugnissen die folgenden besonderen Befugnisse bei- gelegt worden: a) zur Erledigung von Begleitscheinen I über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagen- verschluß oder in Eisenbahnkesselwagen, b) zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I im Zollverkehr über Waren aller Art, die für die genannte Aktiengesellschaft vom Ausland eingehen, e) zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden, unter b bezeichneten Begleitscheingüter. Dem Steueramte II in Cochem im Hauptamtsbezirke Coblenz ist die Befugnis zur Erledigung von Salzbegleitscheinen II beigelegt worden; die auf verpacktes Salz für ein Salzkreditlager beschränkte Befugnis zur Erledigung von Salzbegleitscheinen 1 ist dem Steueramt entzogen worden. Es ist erteilt worden dem Nebenzollamte II in Kolletzischken im Bezirke des Hauptzollamts in Memel die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über sämtliche Waren, die nicht unter Eisenbahnwagenverschluß stehen und nicht auf Grund der Bestimmungen in Teil II Nr. 3 der Anleitung für die Zollabfertigung von der Zollbehandlung bei dem Amte ausgeschlossen sind, · » dem Steueramt 1 in Lötzen im Bezirke des Hauptzollamts in Johannisburg die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1I über alle Waren, die nicht auf Grund der Bestimmungen in Teil II Nr. 3 der Anleitung für die Zollabfertigung von der Abfertigung bei dem Amte ausgeschlossen sind, sowie von Zollbegleitscheinen II, dem Steueramt I in Wittlich im Hauptamtsbezirke Trier hinsichtlich des Lagerverkehrs der Firma J. Scheidt Sohn zu Trier die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleit- scheinen 1I über unbearbeitete Tabakblätter sowie zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden derartigen Sendungen, " dem Steueramt 1 in Herford im Bezirke des Hauptsteueramts Minden die Befugnis zur Er- ledigung von gollbegleitscheinen I über Baumwollsamenöl, das für den Seifenfabrikanten H. Steffen in Herford eingeht, · · , dem Hauptsteueramte zu Stolp i. P. die Befugnis zur Abfertigung der für die Papierfabrik in Rathsdamnitz unter Eisenbahnwagenverschluß mit Zollbegleitscheinen I1 überwiesenen Holzsendungen, dem Nebenzollamte II in Hemden die Befugnis, Kämme und Schildpatt oder Nachahmungen davon in Mengen von mehr als 25 kg und diese allein oder zusammen mit Kämmen aus Horn, Pfeifenteilen aus Horn, Rämmen aus Horn in Etuis ganz aus Pappe und Kämmen aus Holz in Etuis aus Pappe, mit Leder und Gespinstwaren überzogen, auch derartige Etuis allein bis zu einem Gesamtzollbetrage von 200 Mark für die ganze Warenladung abzufertigen und zwar auch dann, wenn einige Kleinigkeiten, deren Zollwert im Vergleich zu der eigentlichen Warenladung unwesentlich ist, beigepackt sein sollten. Im Rönigreiche Bayern. Es ist erteilt worden dem Steueramt 1 in Weiden im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen II und Salzsteuerbegleitscheinen II, dem Nebenzollamte II in Saming im Bezirke des Hauptzollamts Passau die Befugnis, lebende Hühner und sonstiges lebendes Federvieh, nicht lebendes, nicht zubereitetes Haarwild, frische Butter sowie Eier von Federvieh bis zu Mengen, bei denen der Eingangszoll für die ganze Warenladung den Betrag von 150 Mark nicht übersteigt, zum Eingang abzufertigen. Freie und Hansestadt Hamburg. Bei dem Hauptzollamte St. Annen sind unter der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle St. Annen" und „Lagerverwaltung St. Annen“ selbständige Follstellen errichtet und dem Hauptzollamt unter geordnet worden. 80“