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2. Militär wesen. 
Bekunntmachung. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. Dezember 1904 über die im Jahre 1905 
für die Tiatuwasperpflegung marschierender usw. Truppen zu vergütenden Beträge (Zentralblatt S. 434) 
wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Bundesrat auf Grund des § 9 Ziffer 2 Abs. 4 des 
Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden (Reichs-Gesetzbl. 1898 
S. 361) beschlossen hat, 
den Vergütungssatz für die volle Tageskost mit Brot für die Zeit der vorjährigen Herbst- 
übungen im V. Verwaltungsbezirke des Großherzogtums Sachsen (Bezirk Neustadt a. O.) 
und in dem meiningischen Kreise Saalfeld auf 1,00 „KM zu erhöhen. 
Berlin, den 23. Mai 1906. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
3. Zoll--= und Steuerwesen. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Die Steuerämter 1 in Riesenburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Elbing und in Alt- 
Döbern im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cottbus sind, und zwar das letztere unter Belassung seiner 
bisherigen Abfertigungsbefugnisse, in Steuerämter II umgewandelt worden. 
Das Steueramt II in Schlochau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Konitz ist in ein Steuer- 
amt 1 umgewandelt worden. 
Es ist erteilt worden 
dem Steueramte II in Werder a. H. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Brandenburg a. H. 
die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, für welche die Vergütung der Zuckersteuer 
beansprucht wird, 
dem Steueramt ! in Peine im Hauptamtsbezirke Celle die Befugnis zur Erledigung von Zoll- 
begleitscheinen 1 über Reisegepäck, 
dem Steueramt 1 in Erkelenz im Hauptamtsbezirke Neuß die Befugnis zur Erledigung von 
Zollbegleitscheinen ! über das für die Firma Franz Peters in Erkelenz eingehende Schwerbenzin, 
dem Nebenzollamte II in Arösund im Hauptamtsbezirke Hadersleben die Befugnis zur Ab- 
fertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein, 
dem Steueramt I in Ibbenbüren im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münster die Befugnis 
zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die von der Firma Crespel und Deiters in Ibbenbüren 
aus Weizenmehl im Wege des Veredelungsverkehrs hergestellten und demnächst zur Ausfuhr gelangenden 
Waren, nämlich Weizenstärke und Kleber, 
dem Salzsteueramte II in Salzkotten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lippstadt die Be- 
fugnis zur Abfertigung von Siedesalz, das mit Begleitschein ! unter Eisenbahnwagenverschluß für die 
Saline Salzkotten eingeht, 
dem Steueramt 1 in Neuhaldensleben im Hauptamtsbezirke Magdeburg ! die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen I1 über Handschuhe und Handschuhleder, für die als Retourwaren Zoll= 
freiheit in Anspruch genommen werden kann,